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Hauptkonferenz der 36. GFMK in Dresden 2026 TOP 6.6: Finalisierung der Konzept- und Entwicklungsskizze zur Einrichtung einer gemeinsamen zuständigen Stelle im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2 GewHG – SGH Beschlüsse

Interner Bereich der GFMK

User: Search | 01.10.2026

Hauptkonferenz der 36. GFMK in Dresden / 18.06.2026 - 19.06.2026

TOP 6.6: Finalisierung der Konzept- und Entwicklungsskizze zur Einrichtung einer gemeinsamen zuständigen Stelle im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 2 GewHG – SGH

  Beschluss:
252 kB
Beschluss

Erstellt am:
10.09.2026 (13:29:06)
1. Die GFMK nimmt das weitestgehend ausgearbeitete Konzept für die Organisation, die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung der für die 16 Bundesländer gemeinsam einzurichtenden Stelle im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 2 Gewalthilfegesetz (GewHG) zustimmend zur Kenntnis.
2. Sie bittet die GFMK-Arbeitsgruppe „Gewaltschutz“, das Konzept endgültig zu finalisieren und die noch offenen Punkte zu konkretisieren.
3. Die GFMK-Arbeitsgruppe „Gewaltschutz“ wird darum gebeten, der GFMK das vollständig ausgearbeitete Konzept zur Einrichtung der gemeinsamen zuständigen Stelle mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag im Umlaufverfahren vorzulegen.
4. Die GFMK bittet die Geschäftsstelle ihrer Konferenz, die Konferenz der Finanzministerinnen und -minister über diesen Beschluss zu unterrichten.
Begründung:
Das am 28. Februar 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG) sieht in § 4 Absatz 3 Satz 2 vor, dass in Fällen, in denen aufgrund der Gefährdungslage die Aufnahme in eine Schutzeinrichtung erforderlich ist, dies durch die erstkontaktierte Einrichtung jedoch nicht gewährleistet werden kann, eine Stelle unterstützend hinzuzuziehen ist, die nach Landesrecht bestimmt ist.
Da das Gesetz eine nach Landesrecht zuständige Stelle am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Betroffenen normiert, sind die Länder grundsätzlich verpflichtet, mindestens eine Stelle pro Land zu implementieren. Diese Einrichtungen würden dann parallel nach Schutzplätzen im Bundesgebiet suchen, was vor dem Hintergrund der durch den Anspruch erforderlichen Nachweispflichten zu erheblichen Problemen bei der Nachvollziehbarkeit der Schutzplatzvermittlung führen würde. Um Reibungsverluste zu vermindern, Abfragen rechtssicher zu dokumentieren und Ressourcen zu bündeln, haben sich die Länder darauf verständigt, diese Aufgabe an einer Stelle zu bündeln.
Die Stelle soll über einen umfassenden Überblick über die Belegungssituation sowie die freien Plätze in den Schutzunterkünften im gesamten Bundesgebiet verfügen und, sofern die erstkontaktierte Einrichtung nicht über Aufnahmekapazitäten verfügt, die bundesweite Vermittlung einer gewaltbetroffenen Frau in eine Schutzunterkunft übernehmen.
Die Stelle muss „24/7“, also rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar sein, so dass die Vermittlung eines Schutzplatzes jederzeit gewährleistet ist.
Die Funktion, Organisation, Ausstattung und Finanzierung der gemeinsamen zuständigen Stelle sind in einem zwischen allen Bundesländern konsentierten weitestgehend ausgearbeiteten Konzept niedergelegt (Anlage 1).
Zu 1. Die von der GFMK-Arbeitsgemeinschaft „Gewaltschutz“ zunächst in Eckpunkten erarbeitete Konzept- und Entwicklungsskizze zur Einrichtung und zum Betrieb der gemeinsamen nach Landesrecht zuständigen Stelle für alle 16 Bundesländer wurde mit Umlaufbeschluss 1/2026 vom 30. Januar 2026 mit einem zustimmenden Votum von 16:0:0 von der GFMK zur Kenntnis genommen und die GFMK-Arbeitsgruppe „Gewaltschutz“ mit der weiteren Konkretisierung der Konzept- und Entwicklungsskizze beauftragt.
Im Rahmen der weiteren Konzeptionsentwicklung wurde das Konzept umfassend in Bezug auf mögliche technische Lösungen für die einzurichtende Datenbank sowie die Dokumentation erweitert. Darüber hinaus wurde eine umfassende Markterkundung durchgeführt, um die anfallenden Kosten für die Implementierung und den Betrieb einer technischen Lösung zu ermitteln und in die Konzeption zu integrieren. Zusätzlich wurde im Rahmen eines gutachtens durch ein Beratungsunternehmen der voraussichtlich entstehende Personalbedarf sowie die ungefähren Personalkosten für den Betrieb der gemeinsamen Stelle an 7 Tagen die Woche, 24 Stunden am Tag, ermittelt. Hinsichtlich der Standortfindung und des Aufbaus der gemeinsamen Stelle sind bereits erste Gespräche geführt worden. Aktuell befinden sich die (rechtlichen) Modalitäten der Umsetzung in der Prüfung.
Das Konzept soll nun durch die GFMK-AG „Gewaltschutz“ abschließend finalisiert und darauf per Umlaufbeschluss beschlossen werden, sodass die Umsetzung des Konzeptes und die Einrichtung der gemeinsamen Stelle zeitnah erfolgen kann.
Das weitestgehend ausgearbeitete Konzept ist dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.
Zu 2 und 3. Nach Klärung der noch verbliebenen offenen Aspekte, insbesondere der Modalitäten der Angliederung der gemeinsamen nach Landesrecht zuständigen Stelle und die Entscheidung für ein Besetzungsmodell zum Betrieb der gemeinsamen Stelle durch die GFMK-AG „Gewaltschutz“, soll das endgültig finalisierte Konzept der GFMK im Rahmen eines Umlaufverfahrens zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zu 4. Die GFMK unterrichtet die Konferenz der Finanzministerinnen und -minister bezüglich der Einrichtung einer neuen überregional finanzierten Einrichtung.


 


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