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Hauptkonferenz der 36. GFMK in Dresden 2026 TOP 3.4: Geschlechtergerechte Erforschung von Berufskrankheiten Beschlüsse

Interner Bereich der GFMK

User: Search | 01.10.2026

Hauptkonferenz der 36. GFMK in Dresden / 18.06.2026 - 19.06.2026

TOP 3.4: Geschlechtergerechte Erforschung von Berufskrankheiten

  Beschluss:
259 kB
Beschluss

Erstellt am:
10.09.2026 (12:59:11)
1. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) begrüßt in Übereinstimmung mit dem gleichlautenden Beschluss der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK), dass die Relevanz geschlechtsspezifischer und geschlechtssensibler Medizin („Gendermedizin“) zunehmend anerkannt wird und erste Genderaspekte bereits in den neueren Berufskrankheiten (BK) Eingang gefunden haben (102. ASMK Sitzung 2025 TOP 6.30).
2. Die GFMK betont die Notwendigkeit einer weiteren geschlechtergerechten Erforschung und Bewertung von Berufskrankheiten als Voraussetzung für faire Anerkennungsverfahren und einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
3. Die GFMK fordert die Bundesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass
a) die DGUV-Statistik alle Daten zum BK-Geschehen sowie das Kapitel „Berufskrankheitengeschehen“ im Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SUGA-Bericht) gem. § 25 Abs. 1 des Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) regelhaft systematisch geschlechtsdifferenziert ausweist und auswertet,
b) ein Expertenkreis einberufen wird, zusammengesetzt u. a. aus der DGAUM (Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und weiteren einschlägigen Institutionen, der in Rücksprache mit dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) insbesondere auf Basis oben genannter Daten bewertet und berät, ob bzw. wo Lücken bei BK-relevanten Belastungen und Erkrankungen von Frauen bestehen, damit auf dieser Grundlage die weiteren Schritte hin zu einer geschlechtergerechten Erforschung und Bewertung von Berufskrankheiten festgelegt werden können,
c) die Unfallversicherungsträger den geschlechtssensiblen Aspekt in ihre eigene Forschung oder Beteiligung an fremden Forschungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 8 des SGB VII regelhaft einbeziehen.
Begründung:
In ihrer 102. Sitzung am 26. und 27. November 2025 hat die ASMK den Antrag „Geschlechtergerechte Erforschung von Berufskrankheiten“ (TOP 6.30) einstimmig beschlossen mit dem Ziel einer weiteren geschlechtergerechten Erforschung und Bewertung von Berufskrankheiten.
Die Forschung und Anerkennung von Berufskrankheiten sind nach wie vor weitgehend auf männlich geprägte, industrielle Arbeitswelten ausgerichtet – frauenspezifische Belastungen bleiben häufig unsichtbar. In der Arbeitswelt mit steigendem Frauenerwerb und modernisierten Berufsbildern in sich verändernden und neu entstehenden Arbeitsplätzen und Beschäftigungsformen ändert sich die Gewichtung der einzelnen Belastungsarten und es ergeben sich neue Wirkungsgefüge. Diesem Umstand wird das aktuelle Berufskrankheitenrecht, die Dosismodelle und die Berufskrankheitenstatistik der DGUV nicht hinreichend gerecht.
Frauen zeigen – die Corona-Pandemie mit den hohen Ansteckungsraten insbesondere im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege ausgenommen – seltener Berufskrankheiten an und bekommen diese auch seltener als Männer (s. u. a. BK-Monitoring Berichte der DGUV) anerkannt. Es ist davon auszugehen, dass dies weniger an den geringeren gesundheitlichen Risiken typischer „Frauenberufe“ liegt, als an der Tatsache, dass sich die arbeitswissenschaftliche Forschung stärker auf Branchen, Tätigkeiten und Beschäftigungsformen richtet, in denen überwiegend Männer arbeiten. Systematische und detaillierte Datenauswertungen liegen bisher nur unzureichend vor. Für bessere arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse muss die Datenlage verbessert werden.
Durch die weitere Erforschung von Zusammenhängen zwischen frauenspezifischen Arbeitsbedingungen und Gesundheitsrisiken will die GFMK in Übereinstimmung mit der ASMK perspektivisch erreichen, dass erstens bei den bereits gelisteten Berufskrankheiten, wo notwendig, auch frauenspezifische Risiken insbesondere in Wissenschaftlichen Stellungnahmen des ÄSVB ausreichend abgebildet und bei der Anerkennung von Berufskrankheiten angemessen berücksichtigt werden, und zweitens Krankheiten, an denen typischerweise Frauen durch ihre Arbeit erkranken, in die BK-Liste aufgenommen werden. Des Weiteren sind erst durch die Kenntnis von Erkrankungsrisiken Ansätze für die Prävention ableitbar.
Durch die Erweiterung der BK Nr. 4104 um das Ovarialkarzinom sowie die neue BK „Gonarthrose bei Fußballspielerinnen und Fußballspielern“ wurden erste geschlechtsspezifische Aspekte einbezogen. Auch gelten für die BK Nr. 2301 „Lärmschwerhörigkeit“ seit 2024 geschlechterdifferenzierte Schwellenwerte, da Frauen im Alter nachweislich empfindlicher auf Lärm reagieren. Doch viele weitere Zusammenhänge müssen weiter erforscht werden. Denn nur Zusammenhänge, die erforscht werden, lassen sich belegen. So gibt es erste fundierte Hinweise auf einen beruflichen Zusammenhang bei Brustkrebserkrankungen mit beruflicher Ursache (www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2019/01/15/arbeit-und-brustkrebs-bei-frauen-aktueller-erkenntnisstand-2002-2017/) oder Depressionen durch hohe psychosoziale Belastungen im Beruf (Seidler, A.; Schubert, M.; Freiberg, A. et al. (2022): „Psychosoziale berufliche Belastungen und psychische Erkrankungen - Ein systematischer Review mit Metaanalysen“ in: Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 709-15).
Auch ist eine Unterrepräsentanz von Frauen in Studien offensichtlich. Zum Beispiel wurden die Referenzwerte für die Abnutzungserscheinung der Kniegelenke (BK Nr. 2112 Gonarthrose) anhand von 22 „Männerberufen“ wie Fliesenleger, Werftarbeiter oder Pflasterer festgelegt. Frauentypische Tätigkeiten mit hoher Kniebelastung wie Erzieherinnen, Pflege- oder Reinigungskräfte blieben außen vor (vgl. Reuhl, Barbara (2020): „Berufskrankheiten und Geschlecht: Blinde Flecken (Teil 2)“ in: Soziale Sicherheit 8-9/2020, S. 322 f). Sollten sich dort die Abnutzungserscheinungen anders darstellen oder nicht nur durch Knien, Arbeiten im Hocken, im Fersensitz sowie im Vierfüßlergang (vgl. Merkblatt und Wissenschaftliche Begründung zur Berufskrankheit Nummer 2112) verursacht werden, ist eine Anerkennung weniger wahrscheinlich. Ein weiteres Beispiel ist die Koxarthrose (BK Nr. 2116): Ein systematisches Review der Universität Halle (Unverzagt, S., Bergmann, A., Denny, K. et al. (2024): „Physically demanding occupations among females and sex-related differences to develop osteoarthritis of the hip: a systematic review and meta-analysis“ in: J Occup Med Toxicol 19, 14 (2024)) nennt für frauendominierte Berufe wie Reinigungskräfte, Erzieherinnen und Friseurinnen neben dem erforderlichen Nachweis von schwerem Heben oder Tragen auch Belastungen wie Knien, Hocken, Vorbeugen des Oberkörpers sowie langes Stehen und Gehen, die ebenfalls das Koxarthrose-Risiko steigern können. Bisher reicht die Studienlage jedoch nicht aus, um auch diese Belastungen im Anerkennungsverfahren heranziehen zu können. Auch zum Thema Bluthochdruck durch Lärm gibt es keine relevante Studie, die untersucht, ob sich Lärmexposition bei Männern und Frauen unterschiedlich auf das Bluthochdruck-Risiko auswirkt (Bolm-Audorff U., Hegewald J., Pretzsch A. et al. (2020): „Occupational Noise and Hypertension Risk: A Systematic Review and Meta-Analysis“ in: Int J Environ Res Public Health. 2020 Aug 28; 17(17): 6281). Nur durch umfassende Integration geschlechterspezifischer Belastungen, Biologie und Arbeitsrealität in Forschung, Prävention und Anerkennung können wirkungsgerechte Arbeitsschutzstandards


 


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