116 kB Beschluss
Erstellt am:
10.04.2017 (15:38:40)
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1.
Die GFMK betrachtet mit Sorge die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bei den Er-werbsbeteiligungen im Lebensverlauf von Frauen und Männern, die ein hohes Armutsrisiko insbesondere für Frauen im Alter bergen.
Im „Gender-Pension-Gap“, der die prozentuale Lücke zwischen dem durchschnittlichen ei-genen Alterssicherungseinkommen von Frauen und Männern aufzeigt, werden die Ursachen, die zu den niedrigeren Rentenleistungen von Frauen führen, deutlich sichtbar. Kumulativ sind dies niedrige Erwerbsbeteiligung, hohe Teilzeitraten, niedrige Entgelte, häufige und längere Erwerbsunterbrechungen sowie die Beschäftigung in nicht sozialversicherungspflichtigen Minijobs. Das Zusammenwirken aller genannten Faktoren wirkt sich besonders ungünstig für die Absicherung im Alter aus.
Aus dem Rentenversicherungsbericht 2016 sowie dem Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung geht hervor, dass Frauen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nahezu 40 Prozent geringere Alterssicherungseinkommen beziehen als Männer. Zum Stichtag 1. Juli 2015 erhielten Frauen durchschnittlich 640 Euro Rente, Männer kamen auf durchschnittlich 1.025 Euro. Zusätzlich vergrößert wird diese Rentenlücke zwischen Frauen und Männern durch Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Frauen erhalten mit durchschnittlich 200 € deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer mit durchschnittlich 574 €. Die Unterschiede bei der Höhe der Betriebsrenten sind auf die Dauer und die Höhe der Bei-tragszahlungen zurückzuführen. Geschlechterunterschiede bei den Entgelten wirken sich deshalb ebenso aus wie Geschlechterunterschiede bei der Beschäftigungsdauer. Zudem beziehen Männer deutlich häufiger Alterssicherungsbezüge aus der „zweiten Säule“ der Al-terssicherung.
Künftige Generationen von Frauen müssen sich bei unveränderten Strukturen am Arbeits-markt sowie auf Grund des weiter sinkenden gesetzlichen Rentensicherungsniveaus auf 43 Prozent im Jahr 2030 auf geringere eigenständig erworbene Rentenansprüche einstellen.
2. Wesentliche Ursachen im Einzelnen sind:
2.1
- Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich weniger als Männer. Die Lohnlü-cke zwischen den Geschlechtern, beträgt im Bundesgebiet durchschnittlich 21 Pro-zent. Selbst nach Berücksichtigung struktureller Ursachen wie beispielsweise un-terschiedliche Verdienstniveaus in den Branchen, unterschiedliche Karriereaussich-ten von Frauen und Männern und dem größeren Anteil von Frauen in prekären Be-schäftigungsformen verbleibt ein Verdienstunterschied von sieben Prozent. Diese sieben Prozent Verdienstunterschied kommen zustande, weil das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht umgesetzt wird.
2.2
- Entgeltungleichheiten zwischen Frauen und Männern durchziehen die gesamte Erwerbslaufbahn und beginnen bereits in der Phase der beruflichen Ausbildung. Männliche Auszubildende erhalten durchschnittlich eine knapp fünf Prozent höhere Vergütung als ihre weiblichen Pendants. Der für die späteren Erwerbschancen, die beruflichen Perspektiven und das Einkommen in der Ausbildung und im späteren Erwerbsleben entscheidende Faktor ist daher die Berufswahl. Trotz leichter Verän-derungen ist diese nach wie vor stark von tradierten Rollenbildern geprägt. Mit Ausnahme der Ausbildungen als Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Einzelhandel, die bei den Geschlechtern ähnlich beliebt sind, spiegeln die anderen Berufe sehr stark Geschlechterstereotype wider. Jungen entscheiden sich eher für technische Ausbildungen im Industriesektor, während Mädchen nach wie vor stär-ker zum Dienstleistungssektor tendieren. Ferner werden vollzeitschulische Ausbil-dungsgänge, in denen in der Regel keine Vergütung bezahlt wird, überwiegend von Frauen gewählt. Diese Situation hat sich seit Anfang der 1990er Jahre nur wenig verändert.
2.3
- Frauen erreichen deutlich weniger Erwerbsjahre als Männer. Für den Rentenbezug ist jedoch der Erwerbsverlauf entscheidend, denn je länger eine Person erwerbstätig war und je höher ihr sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen ausfiel, desto höher ist der Zahlbetrag der gesetzlichen Rente. Zwar steigt die Erwerbsbe-teiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, dennoch liegt die Erwerbstätigen-quote von Frauen mit knapp unter 70 Prozent rund acht Prozentpunkte unterhalb der Erwerbstätigenquote von Männern.
2.4
- Das Arbeitsvolumen ist nach wie vor zwischen den Geschlechtern sehr ungleich verteilt. Frauen unterbrechen sehr viel häufiger ihr Erwerbsleben für längere Zeit aus familiären Gründen oder geben die Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege von bedürftigen Familienangehörigen ganz auf. Hinzu kommt, dass Frauen überwiegend auf Teilzeitstellen arbeiten. Während bei Männern die durch-schnittliche Wochenarbeitszeit seit 1991 relativ konstant bei ca. 40 Stunden geblie-ben ist, ist sie bei Frauen um vier Stunden auf knapp 30 Stunden gesunken. Laut Rentenversicherungsbericht 2016 sind lediglich 39 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Vollzeitstellen beschäftigt – aber 88 Prozent der Männer.
Der ungleiche Erwerbsumfangs von Männern und Frauen verstärkt sich zudem in Paarbeziehungen. Frauen arbeiten in Paarbeziehungen rund 16 Wochenstunden weniger als ihre Partner. Bei Paaren mit Kindern ist dieses Ungleichgewicht sogar noch stärker ausgeprägt. Damit weist Deutschland eine der höchsten Lücken in der Arbeitszeitverteilung zwischen Frauen und Männern in Europa auf. Knapp 75 Pro-zent aller Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit werden von Frauen ausgeübt. Aus Befragungen ist bekannt, dass rund ein Drittel der Frauen nicht freiwillig in Teilzeit beschäftigt sind. Diese Frauen würden gerne länger arbeiten, finden auf dem Ar-beitsmarkt aber keine entsprechenden Beschäftigungsangebote vor.
2.5
- Die großen Unterschiede im Erwerbsumfang führen zu starken Ungleichgewichten der erzielten Einkommen. Je länger und/oder häufiger eine Unterbrechung in der Erwerbsbiografie oder Teilzeitbeschäftigung stattfindet, umso größer werden die Einkommensunterschiede.
Arbeitszeiten entscheiden, vermittelt über das damit erzielte Einkommen, über die Möglichkeiten der eigenständigen Existenzsicherung. Diese ist für Teilzeitbeschäf-tigte oft nicht gegeben. So verfügen laut einer Studie des BMFSFJ „Mitten im Le-ben“ von 2016 cirka 77 Prozent der Frauen, aber nur 29 Prozent der Männer in der Altersgruppe der 30 bis 50 Jährigen über ein Nettoeinkommen von weniger als 1500 Euro. In der mittleren Erwerbsphase zwischen 30 und 50 Jahren werden viele Frauen zunehmend vom Einkommen ihres Partners oder staatlichen Transferleis-tungen ökonomisch abhängig und können trotz beruflicher Qualifikation und hoher Motivation ihren Lebensunterhalt nicht erwirtschaften.
2.6
- Hinzu kommen unterdurchschnittliche Entgelte während der Erwerbsphase, weil Frauen häufig in Branchen mit geringeren Entgelten arbeiten und seltener in besser vergüteten Führungspositionen vertreten sind. Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, werden um rund acht Euro brutto in der Stunde geringer entlohnt als männlich dominierte Berufe – das entspricht einer Differenz von 40 %. Die Häu-fung von Minijobs, Teilzeit und Leiharbeit sowie befristeten Verträgen wirkt sich be-sonders negativ auf spätere Rentenanwartschaften aus.
2.7
- Durch getroffene Entscheidungen bei der Ausbildungs- und Berufswahl sowie bei der Familiengründung (Erwerbsreduktion/-unterbrechung, Dauer der Unterbre-chung), dem beruflichen Wiedereinstieg sowie bei der Pflege von Angehörigen werden die Erwerbs- und Einkommenschancen von Frauen häufig deutlich redu-ziert mit meist irreversiblen Spätfolgen. Laut der Studie des BMSFSJ „Mitten im Le-ben“ von 2016 sind ungleiche Zuständigkeiten für Erwerbs- und Familienarbeit oft mit ungleich verteilten Chancen und Risiken in der Partnerschaft verbunden und werden in der Lebensphase von 30 bis 50 Jahren meist nicht mehr revidiert bzw. neu (geschlechtergerecht) justiert. Die etablierte Ungleichstellung wird meist verste-tigt, weil eine Revision der (teil-)traditionellen Rollenteilung ökonomisch riskant und irrational erscheint. Insbesondere subventioniert das Ehegattensplitting die soge-nannte „Versorgerehe“ und setzt Anreize zu einer eingeschränkten oder völlig aus-gesetzten Erwerbstätigkeit eines Ehepartners, in der Regel der Ehefrau, mit der Folge erheblicher Armutsrisiken, insbesondere im Falle der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft.
Gleichgestellt orientierte Frauen und Männer müssen bestehende finanzielle Anreize wie beispielsweise die beitragsfreie Krankenmitversicherung der Frau, keine Zahlung von Steuern und Sozialabgaben im Minijob oder die Lohnsteuerklassenwahl III und V ignorieren. Das bedeutet, kurzfristig auf ökonomische Vorteile zu verzichten, ohne jedoch die Sicherheit zu haben, dass sich der ökonomische Ver-zicht langfristig auszahlt.
2.8
- Ein weiterer Faktor für geschlechtsspezifische Ungleichheiten ist die Digitalisierung der Arbeitswelt. Positiv ist, dass die Digitalisierung flexiblere Arbeitszeiten ermög-licht. Die durch Digitalisierung neu entstandenen Formen von Soloselbstständigkeit wie Cloud-Working-Jobs und Crowdsourcing gestatten vor allem in Phasen intensi-ver Familienarbeit eine Erwerbstätigkeit ohne stetige Büropräsens. Nicht zu unter-schätzen sind jedoch die unternehmerischen und persönlichen Risiken, welche al-lein bei der oder dem Cloud Worker liegen.
Digitalisierung führt zu einer beschleunigten Aktualisierung und Weiterentwicklung von Wissen, Technologien und Kompetenzen und damit gleichzeitig zu einer be-schleunigten Entwertung vormals erworbener Qualifikationen. Dies bedeutet, dass die Wettbewerbschancen von Frauen, die für einige Jahre Familienarbeit über-nommen haben, auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt geringer werden, je länger die familienbedingte Erwerbsunterbrechung ohne parallele Weiterbildung andauert.
2.9
- Der Wandel der Arbeitswelt führt zu einem spürbaren Anstieg der Selbstständigen. 2015 gab es knapp 4,2 Millionen Selbständige in Deutschland, davon waren 2,3 Millionen Solo-Selbstständige, wobei Frauen zu zwei Dritteln als Solo-Selbständige arbeiten. Selbständige Tätigkeit ist jedoch oft keineswegs frei gewählt, sondern dem Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, einer flexibilisierten Personalpolitik und über einen gewissen Zeitraum stark geförderten Existenzgründung bei Arbeitslosen – den sogenannten Ich-AGs – geschuldet. Vor allem ist Selbstständigkeit keineswegs stets mit einem guten Einkommen gleich-zusetzen. Auch sind Selbstständige im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten nicht pflichtversichert und müssen sich selbst um Versicherungsschutz kümmern. Alarmierend ist, dass nur ein kleiner Teil der Selbstständigen in die Alterssiche-rungssysteme einbezogen wird, da nur für wenige Berufsgruppen in den berufs-ständigen Versorgungssystemen sowie für Selbstständige mit nur einem Auftrag-geber Versicherungspflicht besteht. Der überwiegende Teil muss eigenständig privat Altersvorsorgen. Es sind gerade die Solo-Selbstständigen, die sich häufig eine wirksame soziale Absicherung nicht leisten können. Dies bleibt nicht ohne Konsequenzen für Rentenanwartschaften. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen (Drs. 18/10762) verfügen fast 30 Prozent aller Solo-Selbstständigen lediglich über ein Nettoeinkommen von bis zu 1.100 Euro.
2.10
- Betriebsrenten und private Vorsorge können den Wertverlust der gesetzlichen Rente aufgrund der in 2003 und 2005 eingeführten Nachhaltigkeits- und Riester Faktoren nicht stets ausgleichen. 71 % des Gesamteinkommens von Frauen über 65 Jahren und 58 % des Gesamteinkommens von Männern entfallen auf die ge-setzliche Rente. In den neuen Ländern ist die Abhängigkeit von Leistungen der Rentenversicherung sogar noch deutlich höher. Hier ist die Rentenversicherung mit 93 % des Gesamteinkommens von Frauen sowie mit 88 % des Gesamtein-kommens von Männern im Alter die fast ausschließliche Einkommensquelle.
Insbesondere bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich reichen die finanziellen Spielräume nicht aus, um zusätzliche private Vorsorge zu betreiben und staatliche Förderungen aus dem Alterseinkünftegesetz zu nutzen.
3.
Die geringen Alterseinkommen von Frauen im Vergleich zu Männern stellen aus gleichstel-lungspolitischer Sicht eine besondere Herausforderung dar. Es zeigt sich, dass sich persön-liche und im Paarkontext gemeinsam getroffene Entscheidungen im Lebens- und Erwerbs-verlauf auf die eigene Alterssicherung auswirken und dass besonders Frauen die langfristigen Folgen im Alter zu tragen haben.
Die Basis eines vor Armut schützenden Einkommens im Rentenalter bilden gute Einkommen und eine konstante Erwerbsbiografie mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsver-hältnissen. Um der Ausbreitung von Altersarmut und deren Ursachen entgegenzutreten, for-dert die GFMK die Bundesregierung auf, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Sie bittet die Bundesregierung:
3.1
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass Frauen während ihres Erwerbslebens durch eine stabile Erwerbsbiografie und ein regelmäßiges Einkommen - das so-wohl für den aktuellen Lebensunterhalt als auch zum Aufbau privater Altersvorsor-ge ausreicht -, in die Lage versetzt werden, ausreichende eigene Rentenansprüche zu erwerben. Hierzu gehören u.a. Investitionen in Bildung und Erziehung, in das Ausbildungs- und Berufswahlverhalten junger Frauen, eine strengere Regulierung atypischer Beschäftigungsformen sowie die Ausformung flexiblerer und sozi-alverträglicher (Familien- und) Arbeitszeitmodelle.
3.2
- junge Frauen verstärkt über die persönliche Bedeutung der Berufstätigkeit und ei-ner vollzeitnahen Teilzeitbeschäftigung für die eigene Alterssicherung zu sensibili-sieren, zum Beispiel durch die Agenturen für Arbeit im Rahmen des Beratungsan-gebots nach § 29 SGB III, sowie den beruflichen Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Erwerbsunterbrechung nachhaltig zu sichern und ein Rück-kehrrecht auf Vollzeit zu gewährleisten. Frauen und Männer sollten sich diskrimi-nierungsfrei für Eltern- und Pflegearbeit und vollzeitnahe Beschäftigungsmöglich-keiten entscheiden dürfen, ohne dadurch eigene Karrierechancen einzubüßen.
3.3
- Unternehmen darin aufzufordern und zu bestärken, mit einer nachhaltigen Perso-nalpolitik die Bedarfe der Beschäftigten in den Blick zu nehmen, für Chancen-gleichheit und gleiche Startbedingungen beim beruflichen Wiedereinstieg nach dem Elternurlaub im Unternehmen zu sorgen, damit Frauen und Männer eine Wahlmöglichkeit dahin gehend haben, wie sie Arbeit und Familie in Einklang brin-gen wollen.
3.4
- zu prüfen, wie das Ehegattensplitting im Einkommenssteuerrecht durch ein Modell der Individualbesteuerung ersetzt werden kann, um hierdurch finanzielle Fehlan-reize abzubauen und die Aufnahme einer alterssichernden Erwerbstätigkeit bzw. die Steigerung des Umfangs der Erwerbstätigkeit von Frauen in der Ehe gezielt zu fördern.
3.5
- die weitere Anhebung des Mindestlohnniveaus aktiv zu forcieren. Dessen Erhö-hung auf 8,84 Euro war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung; um jedoch ei-ne auskömmliche Rente aufbauen zu können, müsste der Stundenlohn bei 11,68 Euro liegen, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung von derzeit 790 Euro zu erhalten.
3.6
- Maßnahmen zur Regulierung von Leiharbeit, den Missbrauch von Werkverträgen und zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen zu ergreifen, um hierdurch das sozialversicherungspflichtige Normalarbeitsverhältnis und insbesondere die von atypischer Beschäftigung deutlich stärker betroffenen Frauen zu stärken.
3.7
- dafür Sorge zu tragen, dass Berufe, in denen typischer Weise Frauen tätig sind, bei gleichwertiger Ausbildung und Qualifikation genauso gut bezahlt werden wie traditionell männlich geprägte Berufe. Zudem muss sichergestellt werden, dass Frauen nach dem beruflichen Wiedereinstieg im Anschluss an eine Familienpause keine schlechteren beruflichen Möglichkeiten haben und keine schlechtere Bezah-lung erhalten als Männer, die nicht unterbrochen haben.
3.8
- Reformen des Alterssicherungssystems anzugehen und Entwicklungen, die für künftige Generationen ein auskömmliches Alterseinkommen gefährden könnten, auf den Prüfstand zu stellen. Die GFMK bittet zu prüfen, wie einem weiteren Ab-sinken des Rentensicherungsniveaus vor Steuern entgegen gewirkt werden kann, da dies bei Geringverdienenden zu einem steigenden Armutsrisiko führen könnte. Ferner soll geprüft werden, wie Selbstständige, die nicht in berufsständige Versor-gungswerke einzahlen, in den Kreis der Versicherungspflichtigen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen werden und wie sich Beitragszahlungen der Höhe nach gestalten können.
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