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Hauptkonferenz der 22. GFMK in Nürnberg 2012 TOP 5.4: Geschlechtergerechtigkeit bei den Sozialwahlen Beschlüsse

Interner Bereich der GFMK

User: Search | 01.11.2025

Hauptkonferenz der 22. GFMK in Nürnberg / 14.06.2012 - 15.06.2012

TOP 5.4: Geschlechtergerechtigkeit bei den Sozialwahlen

  Beschluss:
47 kB
Beschluss

Erstellt am:
14.06.2012 (18:23:23)
Die GFMK stellt fest, dass Frauen in den Selbstverwaltungsgremien der gesetzlichen Sozial-versicherungsträger nach wie vor unterrepräsentiert sind. Trotz des Appells der 19. GFMK (vgl. TOP 12.2) an die vorschlagenden und entsendenden Stellen der Institutionen im Be-reich der sozialen Sicherung haben die im Sommer des Jahres 2011 erfolgten Sozialwahlen zu keiner wesentlichen Veränderung des Frauenanteils im Vergleich zu 2009 geführt.
Beunruhigend aus gleichstellungspolitischer Sicht ist auch die strukturelle Benachteiligung von Frauen bei den Sozialwahlen. Nach den Regelungen des SGB IV sind Personen, die über die Familienversicherung kranken- und pflegeversichert sind oder Hinterbliebenenren-ten beziehen, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen. Bei beiden Gruppen handelt es sich überwiegend um Frauen. Diesen Personengruppen fehlt es an Möglichkeiten, Einfluss auf Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu nehmen, obwohl sie von diesen Entscheidungen in gleichem Maße betroffen sind wie die wahlberech-tigten Beitragszahlerinnen und -zahler.

1. Die GFMK fordert die Bundesregierung daher auf, die Ergebnisse der Sozialwahlen geschlechtergetrennt auszuweisen.
2. Um der Benachteiligung der Frauen im System der sozialen Sicherung entgegenzu-wirken, bittet die GFMK die Bundesregierung, konkrete Regelungen zur Durchset-zung einer geschlechtergerechten Besetzung der Selbstverwaltungsorgane gesetzli-cher Sozialversicherungsträger – wie beispielsweise durch die Quotierung der Vor-schlagslisten - zu treffen.
Diese Quotierung der Vorschlagslisten sollte mit der Einführung der Abgabe von Präfe-renzstimmen kombiniert werden, damit die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit ha-ben, auch innerhalb einer Liste die Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Wahl in das Gremium zu berufen.
3. In diesem Zusammenhang unterstützt die GFMK die bereits in dem - im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellten - gutachten zur „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ enthaltene Empfehlung, die Wahlberechtigung auf die Familienversicherten in der gesetzlichen Krankenversiche-rung und auf Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die ihre Rente nicht aus eigener Versicherung beziehen, auszudehnen. Dies beinhaltet sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht.


 


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