TOP 5.4: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung zugewanderter Frauen
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letzte Änderung:18.03.2022 (15:12:18) |
Die Vorkonferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) der Länder empfiehlt der IntMK folgenden Beschluss: 1. Die IntMK begrüßt die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgelegten Ziele, die Erwerbsbeteiligung von Frauen generell zu erhöhen und sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt gezielt durch passgenaue Angebote sowie bei der Gründung eigener Unternehmen besser zu unterstützen. Die IntMK unterstützt auch das Vorhaben, Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund u.a. durch die stärkere Verknüpfung von Angeboten mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang besonders zu fördern. 2. Gleichzeitig bekräftigt die IntMK ihren Beschluss aus dem Jahr 2019, mit dem sie die Erwartung an den Bund formuliert, zugewanderte Frauen gezielt durch arbeitsmarktpolitische Instrumente zu fördern und Mittel für niedrigschwellige und quartiersnahe arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Sie begrüßt daher auch die konkreten Planungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), im Rahmen des ESF plus ein Programm aufzulegen, das über vorhandene Fördermöglichkeiten hinaus Maßnahmen zur kontinuierlichen und individuellen Begleitung für formal geringqualifizierte Migrantinnen fördern soll. 3. Die IntMK bittet das BMAS darüber hinaus zu prüfen, wie die Agenturen für Arbeit und Jobcenter durch die Etablierung eines umfassenden, strukturellen und gendersensiblen Ansatzes die Erwerbsbeteiligung von zugewanderten Frauen verstärkt fördern können. Für die Personalorganisation können das z.B. Qualifizierungen zu interkultureller Kompetenz sein, ferner Leitfäden zur Einwirkung auf tradierte Rollenbilder, die gezielte Anwerbung von Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte und die Einführung spezialisierter Ansprechpersonen in jedem Standort mit Fachwissen zu integrationsrelevanten Themen wie Beratung zu Deutschkursen oder Kinderbetreuung. Diese sollten eine enge Kooperation mit externen Partnern in lokalen Netzwerken unterstützen. 4. Für die Beratungspraxis betont die IntMK die Bedeutung der systemischen Einbeziehung der ganzen Familie, bei Bedarf auch männlicher Bezugspersonen, um ggf. tradierte und kulturell geprägte Rollenbilder aufzulösen und zugewanderten Frauen die Bedeutung einer eigenständigen Berufstätigkeit zu vermitteln. Für eine gleichberechtigte Maßnahmenbeteiligung von zugewanderten Frauen sollten insbesondere Erziehen-den, die unter § 10 SGB II fallen, bereits frühzeitig und nachdrücklich Angebote zur beruflichen Orientierung und zum Deutschlernen gemacht und auf unterstützende Netz-werke hingewiesen werden. Daher begrüßt die IntMK die diesbezüglichen Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses SGB II vom Juni 2020 nachdrücklich und befürwortet deren verbindliche Umsetzung. 5. Für die Integrationsplanung plädiert die IntMK für eine Weitung der Beratungsperspektive auf ein breites Tableau von Zielberufen, um vorhandene Potentiale der Frauen besser in den Blick zu nehmen. Dementsprechend sollten von den Agenturen und Jobcentern auch den lokalen Bedarfen entsprechende und passgenaue Maßnahmen entwickelt werden, u.a. für zugewanderte Akademikerinnen und weibliche Fachkräfte, die diesen durch zügige Anerkennung ihrer Abschlüsse eine qualifikationsadäquate berufliche Beschäftigung ermöglichen. 6. Wesentlich ist aus Sicht der IntMk für diese Zielgruppe die Sicherung von Förderketten und schließlich der Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung nach erfolgreich beendeter Maßnahme durch ein entsprechendes Absolventenmanagement. Die IntMK betont auch die Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für eine diskriminierungsfreie Berücksichtigung entsprechender Bewerbungen dieser erfolgreich qualifizierten Frauen. 7. Zur Messung des Erfolges der vorgeschlagenen Bundesmaßnahmen fordert die IntMK das BMAS weiterhin auf, sicherzustellen, dass das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) die Daten seines monatlich veröffentlichten Zuwanderungsmonitors geschlechtsdifferenziert aufbereiten möge. |