39 kB Beschluss
Erstellt am:
15.06.2012 (13:05:46)
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Aktuell liegt in der Bundesrepublik Deutschland die unbereinigte Lohnlücke zwischen den Entgelten von Frauen und Männern zuungunsten der Frauen bei 23%, wobei sich dieses hohe Niveau seit 15 Jahren hält. Selbst die bereinigte Lohnlücke weist noch einen Entgeltun-terschied von 8% aus, so dass davon auszugehen ist, dass bestehende Entgeltsysteme als auch Tarifverträge nicht diskriminierungsfrei sind. Das bisher geltende (europäische) Recht für gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit wirkt demnach nicht ausreichend. Die bisherigen Beschlüsse der GFMK haben die Bemühungen der Bundesregierung zur Ein-führung und Umsetzung von Logib-D, zur finanziellen und fachpolitischen Unterstützung des Equal Pay Day, zur Förderung von Forschungsaufträgen, wie z. B. dem gutachten zum Ers-ten Gleichstellungsbericht, zu den wissenschaftliche Befragungen, Ausarbeitungen und Stu-dien zum Gender Pay Gap, interessanten Veranstaltungen und Broschüren sowie Arbeitshil-fen zu diesem Thema unterstützt, gefordert und gewürdigt.
Die bisherigen Ansätze sind nicht ausreichend, um die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern herzustellen.
Die GFMK bittet deshalb die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten GFMK zu prü-fen, wie die Herstellung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen untergesetzlicher und gesetzlicher Art umgesetzt werden kann. Die Prüfung sollte die bereits vorhandenen rechts- und sozialwissenschaftlichen europäischen und deut-schen Grundlagen sowie die Rollen der Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitneh-mervertretungen berücksichtigen.
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