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Hauptkonferenz der 28. GFMK 2018 in Bremerhaven TOP 12.7: Fortsetzung der Arbeitsgruppe "Soziale Sicherung von Frauen" (TOP 12.8 bei der VK) Beschlüsse

Interner Bereich der GFMK

User: Search | 01.11.2025

Hauptkonferenz der 28. GFMK 2018 in Bremerhaven / 07.06.2018 - 08.06.2018

TOP 12.7: Fortsetzung der Arbeitsgruppe "Soziale Sicherung von Frauen" (TOP 12.8 bei der VK)

  Beschluss:
70 kB
Beschluss

Erstellt am:
21.06.2018 (12:59:10)
Die 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) beschließt die Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Soziale Sicherung von Frauen“.
Die inhaltliche und organisatorische Federführung obliegt bis zur 29. GFMK weiterhin Baden-Württemberg.
Die Arbeitsgruppe hat zum Ziel, aufbauend auf einer aktuellen Bestandsaufnahme und Problemanalyse, festzustellen, inwieweit bezüglich der sozialen Absicherung von Frauen bei Eintritt von Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie im Alter Handlungsbedarf besteht, und schließlich mögliche Empfehlungen bzw. Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Zudem dient die Arbeitsgruppe dem Informations- und Erfahrungsaustausch über Grundsatzfragen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherung von Frauen sowohl zwischen den Ländern als auch zwischen den Ländern und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Sie führt sowohl Expertinnen und Experten der sozialen Sicherung wie der Frauen- und Gleichstellungspolitik zusammen. Daneben erhält die Arbeitsgruppe konkret den Auftrag – vorbehaltlich aktueller Entwicklungen – folgende inhaltliche Schwerpunkte zu bearbeiten:
a) Frauen- und gleichstellungspolitische Analyse und Bewertung von Dokumenten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sowie von Vorschlägen und Beschlüssen der Fachministerkonferenzen und der Parteien betreffend die soziale Sicherung von Frauen
b) Frauen- und gleichstellungspolitische Auswertung der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthaltenen Maßnahmenvorschläge im Bereich der sozialen Sicherung
c) Frauen- und gleichstellungspolitische Einschätzung der Handlungsempfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts
d) Gegebenenfalls Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die GFMK auf Basis der Befassungen a) bis c).
Die Arbeitsgruppe soll regelmäßig in die Vorbereitung von Beschlussvorschlägen der GFMK im Bereich der sozialen Sicherung einbezogen werden.

Begründung:
Das Ziel der Geschlechtergleichstellung in der sozialen Sicherung ist in Deutschland weiterhin nicht erreicht. Dies ist eine zentrale Feststellung im gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“, in dem ebenfalls eine Reihe von Handlungsempfehlungen genannt werden. Diese gilt es aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht zu bewerten.
Gleiches gilt für den im März 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag im Bund, der im Bereich der sozialen Sicherung eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen beinhaltet, die aus frauen- und gleichstellungpolitischer Sicht eingeschätzt werden sollten.
Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob und wie die Arbeit der Arbeitsgruppe aufgrund der vielfältigen Berührungspunkte mit der Arbeit der Arbeitsgruppe „Arbeitsmarkt für Frauen“ vernetzt werden kann. Zudem sollte die Arbeitsgruppe besser bei Beschlussfassungen der GFMK zum Themenbereich soziale Sicherung eingebunden werden.


 


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