71 kB Beschluss
Erstellt am:
21.06.2018 (11:58:59)
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Die 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) beschließt die Fortsetzung der Arbeitsgruppe „Frauen in Familienrecht und Familienpolitik“.
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit frauenrelevanten gesetzlichen Initiativen und aktuellen Entwicklungen im Bereich des Familienrechts und der Familienpolitik und dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern und dem für Frauen- und Gleichstellungsfragen zuständigen Bundesministerium.
Die Arbeitsgruppe erhält den Auftrag – vorbehaltlich aktueller Entwicklungen – insbesondere folgende inhaltliche Schwerpunkte zu bearbeiten:
Inhaltliche Federführung Rheinland-Pfalz:
• Frauen- und gleichstellungspolitische Analyse und Bewertung von parlamentarischen Vorhaben sowie Vorschlägen und Konzepten von Parteien zur steuerlichen Entlastung von Ehe, Partnerschaft und Familie.
Inhaltliche Federführung Berlin:
• Frauen- und gleichstellungspolitische Analyse und Bewertung von parlamentarischen Vorhaben sowie von Vorschlägen und Konzepten relevanter Akteurinnen und Akteure zur Verbesserung der Situation Alleinerziehender.
• Aufbereitung und Bewertung aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht aktueller parlamentarischer Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung elterlicher Sorge, u. a. in Form des Wechselmodells.
• Aufbereitung und Bewertung aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht der
Regelung von Ehen von Minderjährigen, u. a. in Bezug auf die Evaluation des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen durch die Bundesregierung.
Begründung:
Änderungen in familienrechtlichen und familienpolitischen Rechtsgebieten betreffen Frauen in spezifischer Weise, sodass diese eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung und Bewertung erfordern.
Zu den Arbeitsaufträgen im Einzelnen:
• Die Neuregelung der Ehebesteuerung bleibt weiterhin ein kontrovers diskutiertes Thema, mit dem sich auch die Sachverständigenkommission für den Zweiten Gleichstellungsbericht in ihrem gutachten befasst hat. Dabei werden insbesondere die Anreizwirkungen bei der Ressourcen- und Arbeitsteilung in Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft in den Blick genommen.
Die Arbeitsgruppe wird weiter die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Einkommensbesteuerung diskutieren und aus frauenpolitischer Sicht bewerten.
• Alleinerziehende haben eine Vielzahl von Herausforderungen im Alltagsleben zu bewältigen und bedürfen dabei besonderer Unterstützung. Die Gefahr von Armut ist bei dieser Familienkonstellation besonders hoch und da über 90 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, sind davon insbesondere Frauen und ihre Kinder betroffen. Von familienpolitischen Leistungen profitieren gerade die Alleinerziehenden nicht in ausreichendem Maße. Die Bundesregierung hat zwar im letzten Jahr einige familienpolitische Leistungen verbessert und hat beim Unterhaltsvorschuss die Bezugsdauergrenze aufgehoben sowie die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben, was für einige Alleinerziehende eine Verbesserung darstellt. Weitere Forderungen der GFMK wurden jedoch nicht erfüllt, wie z. B. die wirksamere Ausgestaltung des Kinderzuschlags, die Einführung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende (s. Beschluss der 25. GFMK zu TOP 4.1). Die Unterstützung von Alleinerziehenden ist ein Dauerthema. Daher wird die Arbeitsgruppe die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für Alleinerziehende weiterhin beobachten und konstruktiv begleiten.
• Derzeit wird verstärkt die konkrete Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge, insbesondere in Form des Wechselmodells als möglicher Regelfall, diskutiert. Einerseits ist es zu begrüßen, wenn Väter ihren Wunsch nach Beteiligung an der Kindererziehung auch nach einer Trennung realisieren und Mütter z. B. früher wieder ins Erwerbsleben einsteigen und ihre eigenen beruflichen Pläne weiter verfolgen können. Andererseits fehlt in der Debatte eine differenzierte Analyse der tatsächlichen Auswirkungen für die Mütter im Hinblick auf Ansprüche z. B. auf Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Unterhalt aus frauenpolitischer Sicht, zumal wenn große Einkommensdifferenzen zwischen Vater und Mutter bestehen. Die Arbeitsgruppe wird sich daher mit aktuellen parlamentarischen Vorschlägen zur Einführung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall explizit aus frauenpolitischer Sicht beschäftigen.
• Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten. Die generelle Zielrichtung des Gesetzes – klare Regelungen für den Umgang von Ehen von Minderjährigen vorzugeben – wurde allgemein begrüßt. Aus frauenpolitischer Sicht ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht klar, ob mit dem Gesetz sichergestellt ist, dass sich der Schutz der betroffenen weiblichen Jugendlichen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbessern wird. Daher wird sich die Arbeitsgruppe aus frauenpolitischer Perspektive mit der Umsetzung und der gesetzlich vorgesehen Evaluation des Gesetzes befassen.
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